Ulrich Foerster
Rechtsanwalt i.R. und Notar a.D.
Das Gesetz schreibt in einigen Bereichen des Rechtes die Form der notariellen Beurkundung vor. Der Notar ist dabei durch das Gesetz zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.
Das Notariat in der Kanzlei wird von Notar Ulrich Foerster geführt. Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere das
- Immobilienrecht (Grundstückskaufverträge, Grundstücksübertragungen, Grundschuldbestellungen, Wohnungseigentumsrecht etc.)
- Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen, Erbauseinandersetzungsverträgen, Erbausschlagungen)
- Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht)
- Handels- und Gesellschaftsrecht (Gründung von GmbHs und Aktiengesellschaften, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen).