Birgit Bracht-Fisseler
Rechtsanwältin
Frau Rechtsanwältin Bracht-Fisseler berät und vertritt die Interessen der Mandanten vornehmlich im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. In diesem Bereich bildet die Beratung und Vertretung von Wohnraumvermietern und –Mietern einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.
Auch Vermieter und Mieter im gewerblichen Mietrecht werden von Frau Rechtsanwältin Bracht-Fisseler vertreten. Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts werden Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften bei sämtlichen rechtlichen Fragen vertreten.